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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Maritime Tauch- und Atemschutztechnik GmbH

Aueweg 18
64850 Schaafheim

für
Veranstaltungen
Stand: 03/2021

§ 1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Maritime Tauch- und Atemschutztechnik GmbH, Aueweg 18, D-64850 Schaafheim (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet), und der Teilnehmer.

(2) Alle Lieferungen und Leistungen, die der Veranstalter für Teilnehmer erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der vertragsschließenden Willenserklärung gültigen Fassung. Ist der Teilnehmer keine natürlich Person, hat er eine solche für die Durchführung der Veranstaltung zu benennen. Bucht der Teilnehmer für mehrere Personen, setzt er seine Begleitpersonen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis.

(3) Abweichenden Regelungen des Teilnehmers wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung eines berechtigten Vertreters des Veranstalters und dem jeweiligen Teilnehmer wirksam. Für bestimmte Leistungen können aber besondere Bedingungen des Veranstalters Anwendung finden, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen oder modifizieren können. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Veranstalters auf dessen Internetseiten, in Broschüren und in Werbematerialien stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer dar, beim Veranstalter Dienstleistungen (z.B. Schulungen, Seminare) zu buchen.

(2) Durch die Buchung der gewünschten Dienstleistungen mittels E-Mail, per Telefax, per Telefon oder postalisch gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zum Veranstalter passiert hat. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers anzunehmen. Eine Bestätigung des Eingangs der Buchung des Teilnehmers stellt noch keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers dar.

(3) Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung vom Veranstalter Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist der Veranstalter berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei dem Veranstalter die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, erhaltene Angebote gem. § 2 (2) innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail, telefonisch (und in Textform bestätigt), postalisch oder per Fax. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Preise

(1) Alle genannten Preise verstehen sich exklusiveder jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Teilnahmegebühr sind sämtliche Teilnehmerunterlagen enthalten. Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten sind nicht enthalten.

(2) Alle genannten Preise, gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten des Veranstalters werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Veranstaltungen ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungen durch den Teilnehmer haben vorrangig per Überweisung zu erfolgen. Individuell können die Vertragsparteien andere Zahlungsmittel vereinbaren.

(2) Die Teilnahmegebühren sind mit Erhalt der Rechnung fällig; ein etwaiger Skontoabzug bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Stornierung, Bearbeitungsgebühr, Verminderte Zahlungspflicht

(1) Eine Stornierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,- EUR pro Person vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornierung muss in Textform erklärt werden und wird erst mit Eingang beim Veranstalter wirksam. Insbesondere Telefonische Stornierungserklärungen werden nicht berücksichtigt.

(2) Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (§ 5.1.) sind bei jeder Stornierung ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der jeweiligen Teilnehmergebühr, bei jeder Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Wenn durch die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine schon bei Buchung bekannte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, werden ebenfalls 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter geringere Einbußen entstehen oder entstanden sind.

(3) Der Teilnehmer kann dem Veranstalter jederzeit vor Veranstaltungsbeginn einen zahlenden Ersatzteilnehmer an seiner Stelle benennen, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Soweit der Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt oder gem. § 5.2. trotz Stornierung die Teilnehmergebühr leistet, bleibt der Teilnehmer von seiner Leistungspflicht befreit.

(4) Wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig formgerecht absagt, keinen zahlenden Ersatzteilnehmer benennt oder nicht die ihm ggf. gewährte Umbuchung auf eine alternative Veranstaltung wählt, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.

(5) Bei Veranstaltungen, bei denen ausdrücklich Fremdleistungen von Kooperationspartnern vermittelt werden, gelten ggf. gesonderte Rücktrittsregelungen.

§ 6 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen für die folgenden Fälle vor:

  • vom Veranstalter unverschuldeter Ausfall eines Dozenten,
  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
  • vom Veranstalter unverschuldete Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte und/oder
  • in Fällen der höheren Gewalt.

Der Veranstalter wird den Teilnehmern notwendige Änderungen zügig vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.

(2) Programm- und Planänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit dadurch nicht der ggf. vertraglich zugesicherte Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung verfälscht wird.

(3) Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen den Teilnehmer nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

(4) Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden etwaig bereits gezahlte (Teil-)Beträge umgehend zurückerstattet, sofern der Teilnehmer nicht eine Anrechnung auf eine andere Veranstaltung des Veranstalters wünscht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ausgeschlossen.

§ 7 Urheberrecht

Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien des Veranstalters und der Dozenten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters, bzw. ggf. des Dozenten, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder sonst urheberrechtlich verwertet werden.

§ 8 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die den Vertragsparteien das Recht zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2) Soweit der Veranstalter gemäß § 8 (1) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die der Veranstalter bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

(3) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Einrichtungen Dritter, die im Rahmen der Veranstaltungen von den Teilnehmern besucht werden, es sei denn, dass der Entstehung des Schadens eine grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zugrunde liegt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen dieses § 8 gelten nicht in Bezug auf die Haftung wegen (i) vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, (ii) garantierter Beschaffenheitsmerkmale, (iii) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iv) nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Aufrechnungsverbot

(1) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche vom Veranstalter aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten, es sei denn, die Forderungen des Teilnehmers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen vom Veranstalter Rechte auf Zurückbehaltung entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 10 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Übrigen wird auf die separaten Hinweise zum Datenschutz verwiesen.

§ 11 Rechtswahl; Gerichtsstand; unwirksame Klauseln

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Dasselbe gilt im Falle von Vertragslücken.

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Rufen Sie uns an unter der 06073-7294-0